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Ratgeber15.07.2026

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung: So kündigen Sie Strom oder Gas sofort

Eine Preiserhöhung im Briefkasten muss nicht bedeuten, bis zum regulären Vertragsende auszuharren. In vielen Fällen greift ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, mit dem der Wechsel deutlich schneller möglich ist.

Wann greift das Sonderkündigungsrecht überhaupt?

Ein Sonderkündigungsrecht entsteht nur, wenn sich verbindliche Preisbestandteile ändern — also der Arbeitspreis pro Kilowattstunde oder der Grundpreis. Eine reine Anpassung des monatlichen Abschlags an den tatsächlichen Verbrauch löst dagegen kein Sonderkündigungsrecht aus.

Welche Pflichten hat der Anbieter bei einer Preiserhöhung?

Der Versorger muss die Preiserhöhung transparent ankündigen, in der Regel mit einem Vorlauf von vier Wochen, und dabei ausdrücklich auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hinweisen. Fehlt dieser Hinweis, gilt die Preiserhöhung als unwirksam.

Wie kündige ich richtig?

Anders als beim regulären Wechsel übernimmt hier nicht automatisch der neue Anbieter die Kündigung — Sie müssen selbst und in Textform (Brief, E-Mail oder Fax) kündigen und dabei ausdrücklich auf Ihr Sonderkündigungsrecht verweisen.

  • Frist aus dem Preiserhöhungsschreiben notieren
  • Kündigung in Textform mit Verweis auf das Sonderkündigungsrecht verschicken
  • Parallel einen neuen, günstigeren Tarif vergleichen lassen
  • Neuen Vertrag erst nach Zusage unterschreiben, damit keine Versorgungslücke entsteht

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Nach Ablauf der im Schreiben genannten Frist gilt wieder die reguläre Kündigungsfrist des bestehenden Vertrags. Ein Wechsel bleibt weiterhin möglich, dann aber ohne die verkürzte Sonderfrist.

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