Wer in eine neue Wohnung zieht oder nie aktiv einen Vertrag abgeschlossen hat, landet automatisch beim örtlichen Grundversorger — das ist gesetzlich so vorgesehen, damit niemand ohne Strom oder Gas dasteht.
Grundversorgung ist ein Sicherheitsnetz, kein Sparangebot
Der Grundversorgungstarif erfüllt seinen Zweck als Auffangnetz, ist aber in aller Regel nicht der günstigste verfügbare Tarif am Markt. Anbieter kalkulieren ihn bewusst ohne Rabatte oder Neukundenboni, da niemand aktiv dafür geworben werden muss.
Woran erkennt man, ob man in der Grundversorgung ist?
Ein Blick auf die letzte Rechnung genügt: Steht dort direkt der Name des örtlichen Netzbetreibers oder Stadtwerks als Lieferant, ohne dass jemals ein separater Vertrag unterschrieben wurde, handelt es sich meist um Grundversorgung.
Der Wechsel aus der Grundversorgung ist besonders einfach
Grundversorgungsverträge haben eine kurze gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen — ein Wechsel ist damit deutlich schneller möglich als aus vielen regulären Verträgen mit 12 Monaten Laufzeit.